Bewerbungsschluss für das 11. Hagener Kurzfilmfestival „Eat My Shorts“ ist der 19. Juli 2024. Wir informieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sobald die Jury-Entscheidungen getroffen sind.
Das 11. Hagener Kurzfilmfestival „Eat My Shorts“ startet am 16. November 2024 um 17:30. Uhr in der Stadthalle Hagen.
11. Hagener Kurzfilmfestival – „Eat My Shorts“ – TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2024
1.) Wer kann sich bewerben? Was wird prämiert?
Der Wettbewerb ist offen für nationale Film-/Medienschaffende aus den Bereichen:
o Fernsehen/Film und Video (Regie, Drehbuch, Kamera, Editing, Postproduktion)
o Kunst/Medienkunst
o Design- und Mediengestaltung
o Medieninformatik (Studierende sonstiger technischer Studiengänge)
o Medien-, Theater-, Film- und Fernsehwissenschaften
Prämiert wird die Regiearbeit, der kreative bzw. künstlerisch-konzeptionelle Anteil an einem Film, einer Produktion oder an einem Design.
Preise / Auszeichnungen:
1. Preis – 2.000,00 € Preisgeld (+ Adam-Trophäe + Urkunde)
2. Preis – 1.000,00 € Preisgeld (+ Urkunde)
3. Preis – 500,00 € Preisgeld (+ Urkunde)
Publikumspreis - 500,00 € (+ Urkunde)
• Hochschulen, Ausbildungsinstitute oder Produktionsfirmen können Filme oder Beiträge ihrer Studierenden und Auszubildenden einreichen, wenn der Studierende oder Auszubildende dem ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Fall müssen – neben den Kontaktdaten der Hochschule oder Ausbildungsstätte – die Kontaktdaten des Regisseurs im Anmeldeformular angegeben werden.
2.) Womit kann man sich bewerben?
• Die eingereichten Filme oder Beiträge dürfen zum Stichtag (Einsendeschluss) 19. Juli 2024 nicht älter als drei Jahre sein.
• Jeder Teilnehmer/in kann sich mit mehreren Filmen/Beiträgen bewerben. Der Teilnehmer verfügt nachweislich über alle für die Wettbewerbsteilnahme erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte, an dem von ihm eingereichten Film oder sonstigen Beiträgen (insbes. Musikrechte und Rechte verwendeter Bildmaterialien – „found-footage“, Archivmaterial). Film-, Videolängen: Die Filme / Videos dürfen die vorgegebenen Längen nicht überschreiten. Filme, die die Zeitvorgaben überschreiten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
o Kurzfilme: max. 20 Minuten (exklusive Vor- und Abspann)
o Dokumentationen: max. 20 Minuten (exklusive Vor- und Abspann)
o Musikvideos: max. 5 Minuten (exklusive Vor- und Abspann)
Bewerbungsschluss ist der 19. Juli 2024.
Filmsprache: Existiert der Film nicht in deutscher Sprachfassung, so sollte er entweder deutsch synchronisiert oder deutsch oder englisch untertitelt werden. Eine deutsche Fassung mit englischen Untertiteln kann eingereicht werden.
3.) Wie kann man einreichen?
Alle Bewerbungen, Filme und sonstigen Beiträge müssen fristgerecht mit den für eine Registrierung nötigen Teilnehmerdaten vorliegen.
Eine Information zum Ausgang der Vorentscheidung & Nominierung erfolgt durch „Eat My Shorts“ bis zum 09. August 2024 an die der Teilnehmer:innen angegebene E-Mail-Adresse.
3.2.) Technische Vorgaben
• Akzeptierte Formate: .mp[e]g / .vob / .avi / .mov / .mp4
• Wünschenswerte Codecs: MJPEG, Apple ProRes, H264 (Bitrate wenn möglich) > 2MBit/s und unkomprimiert
• Auflösung: PAL & NTSC (von 720x400px bis zu HD Material von 1920x1080px)
• Audio: 48kHz Sound PCM / MP3 / AAC (wenn möglich > 160 kBit/s)
Die nominierten Filme/Beiträge werden für die Preisverleihung in Full HD (bzw. der best möglichen Qualität) separat angefordert.
Das Festival erwartet, dass der Preisträger persönlich an der Preisverleihung teilnimmt. Die Preis- und Urkundenverleihungen erfolgen bei persönlicher Anwesenheit der Preisträgerinnen und Preisträger.
4.) Veröffentlichung, Urheber- und Leistungsschutzrechte:
Der Teilnehmende ist selbst für die rechtzeitige Klärung der erforderlichen Rechte verantwortlich. Mit der Wettbewerbsteilnahme garantiert er gegenüber den Wettbewerbsveranstaltern die Freiheit von Rechten Dritter und stellt die Veranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Weist ein Teilnehmer gegenüber den Veranstaltern nicht innerhalb der gesetzten Frist die Verfügungsgewalt nach oder stellt sich bis zur Preisverleihung heraus, dass ein Preisträger nicht über die erforderlichen Rechte verfügt, so werden die betreffenden Wettbewerbsbeiträge umgehend vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. Stellt sich dies erst im Anschluss an die Preisverleihung heraus, werden der Preis und das Preisgeld nachträglich aberkannt.
Die Vorführversion der nominierten Filme wird vor bis zum 25. Oktober 2024 mit englischen Untertiteln eingereicht.