The Neisse Film Festival, which takes place each May, is organized by the Kunstbauerkino e.V., an active cinema association. The festival stretches across the border region joining the Czech Republic, Germany and Poland, and shows current feature films, documentaries and short films from these three neighboring countries as well as from across eastern Europe.

In the southeastern tip of Germany, at the point where three countries meet, the Neisse Film Festival came into existence as a cooperative effort of film clubs in German Grosshennersdorf, Saxony; the Czech city of Liberec; and Polish Jelenia Góra. Their goal was to give audiences in each country a glimpse into the film world of the neighbors.
What is special and unique about this festival? Of course its location in three countries at once, which gives it a special character and atmosphere. Also the fact that films and other related events take place in twenty locations across the border region. The rural area offers special opportunities for organizers, visitors and film-makers to meet and interact. The festival comes with an extensive thematic side program of art exhibitions, readings, concerts and parties organized in cooperation with partners in all three countries. One significant aspect of the NFF is the linking and networking between art-house cinemas in the region, in order to strengthen them and to give local audiences attractive cultural offerings.

The Neisse River, which springs from mountains in the Czech Republic and flows on to serve as the German-Polish border, inspired the name of the festival - it unites the three countries. The "Neisse Fish" (the prize sculptures for the Neisse Film Festival) symbolize the fish of the river, which swim across and between national borders, exemplifying the goal of the festival.

The film competitions are particularly attractive for those in the film industry and for the audiences. In addition to the best films in each category and the audience favorites, awards will be given for the best acting, the best screenplay and the best production design in the feature film competition. A special prize will also be given to a film - chosen among all the films shown at the festival - which is devoted especially to the understanding and relationship between the Czech Republic, Germany and Poland.
Beginning with the 11th Neisse Film Festival in 2014, an Honorary Prize is awarded annually for an extraordinary person in the film world from the Czech Republic, Germany or Poland.

Further topical film selections each year take a look at how the peoples of eastern Europe relate to and are related with each other, as well as at various approaches to the past and the present in and with motion pictures.

Feature Film Competition
~ Neisse Film Prize of the Saxon Minister of Art: Best film chosen among nine competition feature films - three each from the Czech Republic, Germany and Poland.
~ Best acting of the films in the Feature Film Competition.
~ Best screenplay of the films in the Feature Film Competition.
~ Best production design of the films in the Feature Film Competition

Documentary Film Competition
~ Best film chosen among nine competition documentary films - three each from the Czech Republic, Germany and Poland.

Short-Film Competition
~ Best film chosen from among the short film programs and the supporting films shown during the festival.

Special Prize
~ For a film, chosen among all films shown at the festival this year, which is dedicated in a special way to an understanding of the cultural and ethnic differences among the direct neighbors - the Czech Republic, Germany and Poland - or of the commonalities between them.

Audience Favorite
~ Audience Favorite - the best full-length film from the entire festival program
~ Audience Favorite - best short film from the entire festival program

Czech: https://www.neissefilmfestival.net/cs/reglements
Polish: https://www.neissefilmfestival.net/pl/reglements

Vorbemerkungen

Das 21. Neiße Filmfestival findet vom 14. bis 19. Mai 2024 in Zittau, Görlitz und Großhennersdorf sowie an weiteren Veranstaltungsorten im Osten Sachsens und grenzüberschreitend in Polen und Tschechien statt.

Die Filmanmeldung muss bis zum 31. Dezember 2023 als Einreichung auf unserer Homepage oder auf FilmFreeway erfolgen.

Sofern nicht anders vereinbart, tragen die Teilnehmer die Kosten für Transport, Versicherung und Verzollung der Filmkopien.

Das Festival übernimmt die Kosten für die Versicherung der Filme vor Ort, von der Ankunft bis zur Rückgabe an das Transportunternehmen in Höhe des Kopienwertes.

Sind Filmemacher Mitglied in für das Neiße Filmfestival relevanten Fördermittel-Entscheidungsgremien, können ihre Filme nicht ins Programm aufgenommen werden.

Die Anwesenheit des Regisseurs oder einer an der Produktion des eingereichten Films beteiligten Person ist erwünscht, insbesondere zur Preisverleihung des Neiße Filmfestivals.

Die Einreichung des Films zum Festival bedeutet die Anerkennung der Festival-Reglements.

Gerichtsstand ist Dresden.

Reglement Wettbewerb Spielfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Spielfilm-Wettbewerb aus.

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Spielfilme in abendfüllender Länge aus Deutschland, Polen und Tschechien bzw. Koproduktionen dieser Länder, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden, und die mit englischen Untertiteln als DCP oder Bluray vorliegen.

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und das jeweils vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. Zugelassen sind Langspielfilme, soweit es sich um den ersten, zweiten oder dritten Spielfilm eines Regisseurs / einer Regisseurin oder Ko-Regisseurs / Ko-Regisseurin handelt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Spielfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.

1.3 Die vorherige Teilnahme der Wettbewerbsfilme an anderen Festivals des In- und Auslandes schließt eine Teilnahme am Wettbewerb des Neiße Filmfestivals nicht aus.

1.4 Filme, die zum Zeitpunkt des Neiße Filmfestivals einen Kinostart in Deutschland hatten oder haben, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

2. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

3. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

4. Der „Neiße-Filmpreis der sächsischen Kunstministerin“ ist mit 10.000 Euro dotiert und wird als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin des Preisträgerfilms vergeben.

5. Die Jury vergibt ebenfalls den Preis für die Beste darstellerische Leistung in Höhe von 1.000 Euro, einen Preis für das Beste Szenenbild in Höhe von 3.000 Euro und einen Preis für das Beste Drehbuch in Höhe von 1.000 Euro.

6. Die Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbes, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden – Veranstaltungen zu zeigen.

Reglement Wettbewerb Dokumentarfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Dokumentarfilm-Wettbewerb aus.

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Dokumentarfilme aus Deutschland, Polen und Tschechien in abendfüllender Länge bzw. Koproduktionen dieser Länder, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden, und die mit englischen Untertiteln als DCP oder Bluray vorliegen.

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Dokumentarfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.

2. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

3. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

4. Der Dokumentarfilmpreis ist mit 5.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

5. Die Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbes, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden –Veranstaltungen zu zeigen.

Reglement Wettbewerb Kurzfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Kurzfilm-Wettbewerb aus.

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Kurzfilme aus Deutschland, Polen und Tschechien, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden und die als Bluray oder DVD mit englischen Untertiteln vorliegen. Bevorzugt eingeladen werden Filme von Filmschulen und vergleichbaren Institutionen.

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Kurzfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.

1.3 Die Laufzeit der eingereichten Filme sollte 20 Minuten nicht überschreiten.

2. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

3. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

4. Die Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbes, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden –Veranstaltungen zu zeigen.

5. Der Kurzfilmpreis ist mit 1.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

Reglement Spezial-Preis

1. Der Filmverband Sachsen vergibt einen Spezial-Preis in Höhe von 1.000 Euro.

2.1 Der Preis wird vergeben für einen Spiel-, Dokumentar- oder Kurzfilm aus dem gesamten Festivalprogramm, welcher sich im Besonderen dem Verständnis für die kulturellen und ethnischen Unterschiede in der unmittelbaren Nachbarschaft von Polen, Tschechien und Deutschland oder den vorhanden Gemeinsamkeiten widmet.

2.2 Der Preis wird verliehen an einen Film, der sich mit Respekt und Toleranz der jeweiligen anderen Kultur nähert und damit den Weg zum Dialog bereitet.

3. Die in diesen Wettbewerb aufgenommenen Filme können sowohl Koproduktionen der teilnehmenden Länder oder aber auch ein filmischer Blick zu den Menschen des Nachbarlandes sein.

4. Der Veranstalter nominiert den Reglements entsprechende Filme aus dem Festivalprogramm.

5. Durch das Festival wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

6. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

Reglement Publikumspreise

1. Vergeben wird je ein Publikumspreis für einen Lang- und einen Kurzfilm.

2. Die zwei Publikumslieblinge werden durch die Festivalbesucher aus dem gesamten Festivalprogramm in direkter Abstimmung gewählt.

3.1 Der Langfilm-Publikumspreis ist mit 1.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

3.2 Der Kurzfilm-Publikumspreis ist mit 600 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.