Ein lauer Sommerabend, nach einem Aareschwumm in wunderbarem Ambiente gemütlich in den Liegestuhl fläzen oder bequem auf der mitgebrachten Picknickdecke kuscheln, sich zum Abschluss des Sommertags im Freien noch einen Film auf der schönsten Leinwand Berns mit pittoresker Skyline als Kulisse ansehen? Das geht nur am Open-Air Kino im Marzilibad, im Marzili-Movie!

Über die Jahre etablierte sich das Open-Air Marzili-Movie zu einem fixen Programmpunkt der Sommermonate in Bern. Vor einer einmaligen Kulisse geniessen jedes Jahr Begeisterte aus nah und fern fünf Filmperlen aus einem Gastland.

Zum 20. Jubiläum gibt es an einem zusätzlichen Abend einen Kurzfilmwettbewerb für Schweizer Filmschaffende! Die Marzili-Movie Shorts!

1. Jurypreis
2. Publikumspreis

Die Preise sind insgesamt mit CHF 3000 dotiert.

Allgemeines

Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Mai 2023 können Filme für den Kurzfilmwettbewerb Marzili-Movie-Shorts eingereicht werden.

Der Film darf 5 Minuten nicht unterschreiten und 15 Minuten nicht überschreiten
Die Filme müssen deutsch untertitelt sein.

Die Filme müssen zwischen Januar 2020 und Mai 2023 in der Schweiz oder in Liechtenstein produziert worden sein. 

Die Thematik des Films ist völlig frei.

Die Filme dürfen bereits veröffentlicht worden sein und auch für andere Filmfestivals angemeldet werden. 

Erlaubt sind Filme aller Genres und Stile: Animations-, Spiel-, Dokumentar- & Experimental-Filme. Industrie- oder Werbefilme sind nicht zugelassen. 

Entsprechend der Marzili-Movie Philosophie sind Kurzfilme mit Gewalt-, Porno- oder Kriegsszenen nicht erwünscht. Extrem tragische oder traurige Filme sind für einen Sommer-Openair-Kurzfilm-Wettbewerb nicht passend. 

Anmelden können sich Einzelpersonen, Crews, Filmstudent*innen und Profis. 

Unter allen Einsendungen werden durch eine Jury vorab die besten Filme für ein Abendfüllendes Programm ausgewählt. 

Anwesenheitspflicht
Wird ein Film in das Programm des Wettbewerbs aufgenommen, muss dessen Einreicher*in an der Screening Night am Samstag, 29. Juli 2023, anwesend sein. Sollte dies unter keinen Umständen möglich sein, muss eine Vertretung organisiert werden. Pauschal werden CHF 50.- (pro eingereichtem Film) an die Reisekosten bezahlt.

Preise
Jeder Film, welcher in das Programm des Marzili-Movie-Shorts aufgenommen wird, wird mit einer Screeningfee in Höhe von 100 CHF entschädigt. Die Preisgelder werden via Banküberweisung ausgezahlt (keine Barauszahlung).

Die zwei Gewinnerfilme werden insgesamt mit CHF 3000 dotiert.

Einreichmodalitäten
Ein Anmeldeformular für jeden eingereichten Film mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens am 31. Mai 2023 online ausgefüllt werden. Früher eingehende Anmeldungen sind willkommen. Es wird keine Anmeldegebühr erhoben.

Filmeinreichung
Es müssen alle Angaben zum Film in das Onlineformular auf FilmFreeway eingetragen werden.

Wenn der Film ausgewählt wird, ist ein DCP Pflicht. Für eine Vorabvisionierung reicht ein Link mit Passwort.


Benachrichtigung
Die Anmeldung wird erst nach Erhalt einer funktionstüchtigen Sichtungskopie durch ein Mail bestätigt.

Alle Einreichenden werden bis Ende Juni 2023 per E-Mail über eine Selektion bzw. Nicht-Selektion für den Wettbewerb informiert. Der Entscheid der Auswahlkommission ist endgültig.

Rechteübertragung
Die Macher*innen der nominierten Filme erklären sich damit einverstanden, dass ihre Filme am Samstag, 29. Juli 2023 am Kurzfilmwettbewerb Marzili-Movie-Shorts gezeigt werden.

Bedingungen
Mit dem Einreichen eines Werkes stimmen die Filmemachenden diesen Bedingungen zu und bestätigen, dass sie alle notwendigen Berechtigungen und Zustimmungen der Rechtebesitzer (z.B. Musik) eingeholt haben und somit autorisiert sind, den Film einzureichen. Das Reglement gilt ausschliesslich für die Marzili-Movie-Shorts 2023.

Wir behalten uns das Recht vor, über alle in diesen Regularien nicht geklärten Fälle zu entscheiden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Gewinn bei Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht. Des Weiteren haben wir das Recht, die eingereichten Filme und Ausschnitte davon für Marketingzwecke zu verwenden.

Bern, 1. Januar 2023