Das IM KASTEN Kurzfilmfestival stellt seit 2016 unter Beweis, dass es eine relevante Plattform für junge Filmschaffende ist. Mit einem immer wieder sehenswerten Kurzfilmprogramm, einer hochkarätigen Jury und wertvollen Workshops wird seit Jahren ein wichtiger Beitrag zur Nachwuchsförderung geleistet.

In allen Kategorien vergibt das IM KASTEN Kurzfilmfestival attraktive Sach- und Geldpreise.

Die Gewinnerfilme aus jeder Kategorie werden von einer Fachjury ausgelobt. Außerdem wird ein Publikumspreis vergeben.

Alle für das Programm ausgewählten Filme erhalten eine Urkunde, sowie eine "Official Selection" Laurel des Festivals.

1) Der/Die Einreicher*in hat ihren (Haupt)wohnsitz in Deutschland. Filmprojekte mit internationaler Beteiligung werden angenommen, sofern die Hauptproduktion aus Deutschland kommt.

Ist der/die Einreicher*in minderjährig, muss die Einreichung stellvertretend über eine erziehungsberechtigte Person oder eine von den erziehungsberechtigten Personen beauftragte Person erfolgen. Die Einreichbedingungen werden mit der Einreichung von dieser Person akzeptiert.

2) Zugelassen sind Kurzfilme aller Genre bis zu einer Länge von 30 Minuten inkl. Titel und Abspann, die unter folgende Kategorien fallen:

--- Kategorie 1: Jugend ---
• Einreichen können Jugendliche, die zum Zeitpunkt des Festivals mindestens 12 Jahre alt sind
• Eingereicht werden können Kurzfilme, die im schulischen, ausbildungs- oder privaten Rahmen ohne signifikante professionelle Beteiligung entstanden sind.

--- Kategorie 2: Hochschule ---
• Eingereicht werden können Kurzfilme, die im Rahmen eines Hochschulstudiums oder unter Beteiligung einer Hochschule mit Film- oder Medienbezug entstanden sind.

--- Kategorie 3: Starter ---
• Kurzfilme können eingereicht werden von Personen, die erste Berufserfahrungen (nicht mehr als 3 Jahre) im Filmbereich gemacht haben.
• Der eingereichte Film muss einer der ersten sechs Kurzfilme in der Funktion des/der Regisseur*in sein.

3) Datum der Fertigstellung
Eingereicht werden können aktuelle Filme, die in den Jahren 2021-2023 fertiggestellt wurden.

4) Untertitel
Deutsche Untertitel sind für jeden Film erforderlich, der nicht in deutscher Sprache vorliegen.

5) Abspielrechte
Mit der Einreichung wird dem IM KASTEN Kurzfilmfestival das Recht erteilt, das eingereichte Werk im Rahmen des IM KASTEN Kurzfilmfestivals zu zeigen. Dies kann in Form von Screenings in Präsenzveranstaltungen, via Online-Stream und VOD (Video-on-Demand) geschehen. Weiter wird dem IM KASTEN Kurzfilmfestival das Recht erteilt, zu Marketingzwecken Filmausschnitte und Standbilder zu verwenden.

Der/Die Einreicher*in muss bestätigen, dass sie/er rechtlich befugt ist, die Filme einzureichen und dem IM KASTEN Filmfestival die oben beschriebene Nutzung zu gestatten. Der/Die Einreicher*in verpflichtet sich, das IM KASTEN Kurzfilmfestival von jeglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die sich aus der rechtlichen Befugnis ergeben könnten. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Einreicher*in mit den Regeln des Wettbewerbs einverstanden. Das Team des IM KASTEN Kurzfilmfestivals entscheidet über außergewöhnliche oder fragwürdige Themen, die nicht in den Richtlinien enthalten sind.

6) Anforderungen an die Vorführkopie
Bevorzugte Formate sind .mov, .mp4 in bestmöglicher Auflösung (Full HD, Ultra HD, 4K) und Qualität. Ebenfalls möglich ist die Einreichung eines DCP.

8) Rücknahme des Films
Nachdem die Teilnahme eines Films am Festival öffentlich bekannt gegeben wurde, ist eine Rücknahme des Films nicht mehr möglich.

9) Screening Fees
Für die eingereichten Filme können keine Screening Fees ausgezahlt werden.

10) Änderung der Festivalordnung
Die Festivalleitung ist berechtigt, in besonderen Fällen die Festivalordnung zu ändern.