Dein Kurzfilm im Kino? Durch die Teilnahme am diesjährigen Kurzfilmwettbewerb der Zuger Filmtage erhältst du die Chance, dass dein Film im Rahmenprogramm des 100 Jahre Jubiläums der Zuger Kinos gezeigt wird.

Die Zuger Kinos organisieren ein Wochenende für Cineast:innen: Für den 11. und 12. November 2023 haben die Zuger Kinos ein unvergessliches Programm zusammengestellt und als Vorfilm laufen die nominierten Kurzfilme.
Die besten Kurzfilme werden an der Award-Night der Zuger Filmtage am 14. November 2023 gekürt.

Wir freuen uns auf deine Eingabe bis zum 13. August 2023. Es winken Preise im Wert von CHF 1’500.

WICHTIG:
Dieses Jahr finden keine regulären Zuger Filmtage statt. Trotzdem organisieren wir einen Wettbewerb in Zusammenarbeit mit den Zuger Kinos. Wir freuen uns auf deinen Film!

Um was geht es genau:
Am 14. November 2023, nachdem die Kurzfilme vier Tage im Kino als Vorfilme zu sehen waren, treffen sich Kulturbegeisterte, Cineast:innen, Nachwuchstalente und die Filmemacher:innen im Kino Seehof, um die inspirierenden Werke zu bestaunen. Dabei werden den Bildstreifen und ihren Macher:innen mehrere Preise verliehen (Jurypreis, Publikumspreis und U18-Nachwuchspreis). Es wird ein unvergesslicher Abend voller Begegnungen, Gesprächen, Leidenschaft und natürlich – voller Kurzfilmen.

Goldene Kirsche der Zuger Jury – CHF 500

Goldene Kirsche des Publikums (Publikumspreis) – CHF 500

Goldene Kirsche der Nachwuchsjury «Jungfilmnetz» für den Besten U18 Film – CHF 500

Vom 3. Juni 2023 bis zum 13. August 2023 können Filme für den Kurzfilmwettbewerb der Zuger Filmtage eingereicht werden.

Zugelassen für den Wettbewerb sind Kurzfilme, deren Hauptverantwortliche zur Zeit der Fertigstellung des Filmes 25 Jahre alt oder jünger waren.

Sind die Hauptverantwortlichen eines Filmes 18 Jahre oder jünger, wird ihr Film bei positiver Selektion automatisch für den Nachwuchspreis nominiert.

Das Genre ist frei wählbar.

Der Film darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als zwei Jahre sein.

Der Film darf die Länge von 15 Minuten nicht überschreiten.

Der Film muss von in der Schweiz wohnhaften Personen oder von Personen mit starkem Schweizer Bezug erstellt worden sein.

Wird ein Film in das Programm des Wettbewerbs aufgenommen, muss dessen Einreicher:in an der Award Night am Dienstag, 14. November 2023, anwesend sein.
Sollte dies unter keinen Umständen möglich sein, muss eine Vertretung organisiert werden.

Detaillierte Teilnahmebedingungen auf zugerfilmtage.ch