1. Allgemeines
The Screening Room ist ein schulinternes Kurzfilmprojekt an der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule in Berlin.
Alle Vorführungen finden nicht öffentlich, ohne Eintritt und ausschließlich im pädagogischen Kontext statt:
im wöchentlichen Film-Club für Klassen 4–6 (ca. 15 Kinder)
im wöchentlichen Film-Club für Klassen 7–10 (ca. 16 Jugendliche)
sowie beim schulinternen Kurzfilmfestival am Ende des Schuljahres (ca. 200 Schüler*innen, Klassen 4–10)
2. Zielgruppe & Altersfreigabe
Die Filme müssen altersgerecht für Schüler*innen der 4.–10. Klasse (ca. 9–16 Jahre) sein.
Nicht zugelassen sind Filme mit:
pornografischen oder sexualisierten Inhalten
menschenverachtenden, diskriminierenden oder extremistischen Inhalten
Gewaltverherrlichung oder expliziter Gewaltdarstellung
Die Festivalleitung behält sich vor, Filme abzulehnen, wenn sie in Inhalt, Ton oder Bildsprache nicht für die Zielgruppe geeignet sind.
3. Sprache
Für die Klassenstufen 4–6 werden ausschließlich Filme in deutscher Sprache oder Filme ohne gesprochene Sprache berücksichtigt. Filme in anderen Sprachen können hier leider nicht berücksichtigt werden, auch wenn Untertitel vorhanden sind, da Untertitel (auch deutsche) für viele Kinder dieser Altersgruppe noch schwer zu lesen sind und das Filmerlebnis beeinträchtigen.
Für die Klassenstufen 7–10 werden zusätzlich auch fremdsprachige Filme mit deutschen oder englischen Untertiteln berücksichtigt.
Diese Regel dient der Barrierefreiheit für die jeweilige Zielgruppe.
4. Länge
Maximale Filmlänge: 20 Minuten, inklusive Vor- und Abspann.
5. Rechte & Verantwortlichkeit
Mit der Einreichung bestätigen die Einreichenden, dass sie über alle erforderlichen Rechte am Film verfügen.
Dies schließt ausdrücklich alle Bestandteile des Films ein, insbesondere:
Musik (Komposition, Aufnahme, Nutzung)
Archivmaterial
Grafiken, Animationen, Texte
Die Einreichenden stellen das Festival von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung entstehen könnten.
6. Vorführrechte
Bitte beachten: The Screening Room ist ein nicht-gewerbliches, rein schulisches Kurzfilmprojekt, daher können weder Screening Fees noch Honorare, Aufwandsentschädigungen, Reisekosten oder Spesen gezahlt werden; mit der Einreichung erklären sich die Einreichenden einverstanden, dass die Vorführung im pädagogischen Rahmen kostenfrei erfolgt und keine finanziellen Ansprüche gegenüber dem Festival geltend gemacht werden.
Mit der Einreichung wird dem Festival die kostenfreie Erlaubnis erteilt, den Film:
in den Film-Clubs
sowie beim schulinternen Kurzfilmfestival
vorzuführen.
Es erfolgt keine Weitergabe, keine Online-Veröffentlichung und keine kommerzielle Nutzung durch das Festival.
7. Technische Anforderungen
Bevorzugtes Vorführformat: H.264 (mp4 oder mov), Full HD.
Der Film muss technisch einwandfrei vorführbar sein.
8. Filmemacher*innen-Gespräch
Zu jedem Film laden wir die Filmemacher*innen optional zu einem kurzen Video-Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen ein.
Die Teilnahme am Gespräch ist keine Voraussetzung für die Auswahl, wird aber sehr begrüßt.
9. Auszeichnung
Beim schulinternen Festival wird der Screening Room Filmpreis vergeben.
Es handelt sich um einen Publikumspreis, gewählt von den ca. 200 teilnehmenden Schüler*innen.