**english version: https://blackwoodfilms-freiburg.webador.de/kurzfilmsause-english-1**
Regeln kurz und knackig:
max. 20 min, nicht älter als 2 Jahre, in irgendeiner Form einen Bezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben (Drehort, Produktionsort, Regisseur*in kommt aus einem der Länder), Film darf nicht öffentlich zugänglich sein
Du kannst nicht einreichen, obwohl dein Film zu den Kriterien passt?
Aufgrund der vielen Einreichungen, die in keiner Form zu unseren Einreichekriterien passen und uns die Sichtung sehr unübersichtlich machen, müssen wir die Einreichung über Filmfreeway dieses Jahr leider auf die drei oben genannten Länder beschränken. Falls du das Gefühl hast, dass dein Film trotzdem reinpasst, weil du z.B. eine österreichische Regisseurin bist, deinen Film aber in Mexiko gedreht hast, kannst du deinen Film mit allen Angaben, die du auch auf Filmfreeway machen musst (Synopsis etc.) einfach per Mail an uns schicken: kurzfilmsause.blackwood-films@protonmail.com
Regeln ausführlich:
Vor der Einreichung (Länge, Land, Anzahl, Genre):
1. Eingereicht werden können alle Filme, die in irgendeiner Form in Deutschland, Österreich oder der Schweiz produziert wurden.
2. Falls die Sprache des Films nicht deutsch ist, sind deutsche (oder zumindest englische) Untertitel wünschenswert.
3. Eingereichte Filme sollten eine Gesamtlänge von 20 Minuten (inklusive Abspann) nicht überschreiten. Wir können nicht garantieren, dass wir Filme berücksichtigen, die länger als 20 min sind.
4. Das Fertigstellungsdatum des eingereichten Films darf frühstens März 2024 sein. Filme, die vor 2024 fertiggestellt wurden, werden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus dürfen eingereichte Filme nicht im Internet frei zugänglich sein und/oder eine Kinopremiere (z.B. als Vorfilm) und/oder eine Fernsehausstrahlung gehabt haben. Die einzige Ausnahme bilden Musikvideos! Falls ein Musikvideo bereits veröffentlicht wurde, läuft es bei uns im Falle einer Zusage aber nur außer Konkurrenz. Eingereichte Filme dürfen natürlich bei anderen Filmfestivals gelaufen sein.
5. Pro Regisseur:in dürfen maximal zwei Beiträge eingereicht werden.
6. Es gibt einige Ausnahmen für regionale Filme (Freiburg- und Schwarzwald-Region). Reicht diese Filme bitte in der entsprechenden Kategorie ein. Bei Fragen dazu könnt ihr euch gerne per Mail bei uns melden.
7. Es gibt keine Genrebeschränkungen. Wir freuen uns über alle eingereichten Filme, auch Musikvideos und Spec Spots sind willkommen! Von der Einreichung sind lediglich Werbespots und Image Filme ausgeschlossen, die mit einem Auftrag eines Kunden verbunden waren. Die Rechte für die Songs müssen bei Musikvideos (wie bei Kurzfilmen auch) bei der einreichenden Person liegen.
Nach der Einreichung (was, wenn mein Film bei euch läuft?):
1. Sollte euer Film zur Kurzfilmsause eingeladen werden, sind noch zusätzliche Angaben nötig, darunter Übliches wie Film Stills, aber bspw. auch eine Crew&Cast-Liste.
2. Wir begrüßen es sehr, wenn Teilnehmende zum Festival anreisen. Daher bemühen wir uns natürlich auch um Übernachtungsmöglichkeiten, Freikarten für alle Festivalveranstaltungen und um viel Liebe für eure eingereichten Filme. Wir geben euch bis zum 15. Juli Bescheid, ob euer Film Teil der Kurzfilmsause sein wird.
3. Wir bevorzugen DCPs als Vorführformat. Alternativ nehmen wir Filme in möglichst guter Qualität als .mp4 oder .mov-Format. Optimalerweise ist bereits mit eurer Einreichung ein Download der Datei möglich. Postalische Einreichungen können generell nicht berücksichtigt werden.
Rechte und Lizenzen
1. Wir können leider keine Screening Fee anbieten, aber die Einreichung über FilmFreeway ist kostenlos.
2. Die einreichende Person überträgt die Rechte für die Ausstrahlung des Films (ein bis zwei Vorführungen) für den Festivalzeitraum vom 16. bis zum 18. Oktober 2026 an die Kurzfilmsause Freiburg. Das Festival ist außerdem dazu befugt, Film Stills und Ausschnitte des Films vorab für Presse- und Werbezwecke zu verwenden. Darüber hinaus ist Blackwood Films e.V. dazu berechtigt, die Filme im Rahmen einer Nachlese ggf. noch ein weiteres Mal nach dem 18. Oktober zu zeigen. Diese Nachlese würde innerhalb von vier Wochen nach dem 18.10.26 stattfinden und gilt als Teil des Festivals.
3. Wir heißen bei unserer Kurzfilmsause Filmemacher:innnen, Fachbesucher:innen sowie Filmbegeisterte und Pressevertretende willkommen, um einen interdisziplinären Austausch zu ermöglichen.
4. Zu- und Absagen werden über FilmFreeway mitgeteilt.
5. Der Kopietransport der Filme findet ausschließlich über digitale Wege statt. Sollten hier Kosten entstehen, muss die einreichende Person die Kosten vollständig übernehmen. Wir empfehlen daher die Übermittlung über kostenlose Portale.
6. Einreichende sind verpflichtet, von allen an der Produktion beteiligten Dritten das Einverständnis zur Vorführung des Films auf dem Festival einzuholen.
7. Die einreichende Person ist selbst für die rechtzeitige Klärung der erforderlichen Rechte verantwortlich. Mit der Festivalteilnahme garantiert sie gegenüber den Festivalveranstalter:innen die Freiheit von Rechten Dritter und stellt die Veranstalter:innen insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Stellt sich bis zur Preisverleihung heraus, dass ein Preisträger oder eine Preisträgerin nicht über die erforderlichen Rechte verfügt, so werden die betreffenden Wettbewerbsbeiträge umgehend vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. Stellt sich dies erst im Anschluss an die Preisverleihung heraus, werden der Preis und das Preisgeld nachträglich aberkannt.
8. Alle eingereichten Filme und Daten werden von uns archiviert. Diese Archivierung ist ausschließlich für interne Zwecke bestimmt. Daten und Sichtungslinks werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Änderungen sind vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Es handelt sich hier um eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Infos zur Kurzfilmsause Freiburg. Bei Fragen oder zur vollständigen Auflistung unserer "Rules & Terms" könnt ihr uns gerne eine Mail schreiben.