Der MYward ist ein Musikvideopreis. Er wird in zwei Kategorien für MUSIKVIDEOS in und aus dem deutschsprachigen Raum vergeben. Für Details siehe "Rules & Terms".

Der MYward wird für MUSIKVIDEOS in zwei Kategorien vergeben:

» Preis der Jury
wird von einer unabhängigen Fachjury vergeben. Diese setzt sich aus drei bis fünf Personen aus Medien, Musikbusiness, Filmbusiness und Wissenschaft zusammen.

» Publikumspreis
Die Gewinner*innen werden mittels direkter Stimmabgabe am Abend der Preisverleihung vom Publikum ermittelt.

» Lobende Erwähnungen
werden von der Jury ausgesprochen.

Die MYwards sind liebevoll designte, formvollendete Statuetten.

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Die Filmeinreichung steht allen Filmemacher*innen offen, die ihren Wohnsitz im deutschsprachigen Raum haben oder das einzureichende Musikvideo im deutschsprachigen Raum produziert haben. Sprache und Herkunft des Musiktracks sind nicht relevant.

Sollte der einzureichende Beitrag nicht deutsch- oder englischsprachig sein, ist dem Songtext eine deutsch- bzw. englischsprachige Übersetzung beizufügen. Zugelassen sind Musikvideos aller Genres und Produktionstechniken. Marktübliche Spiellängen sind als Richtwert zu betrachten.

Das Festival setzt keinen Premierenstatus voraus. Im Rahmen des Auswahlverfahrens kann dieser jedoch als Kriterium in Betracht gezogen werden. Zugelassen sind Filme, die nach dem 1. Oktober 2015 fertiggestellt wurden. Als Datum der Fertigstellung gilt i.d.R. der Tag der Erstveröffentlichung.

Das Festival erlaubt außerdem die Einreichung von Musikvideos im Stadium «Work-in-Progress.

Es ist vorgesehen, dass ein/e Vertreter*in der Produktion den Preis am Abend der Preisverleihung persönlich entgegen nimmt. Das Festival stellt, je nach Ressourcen, Unterkünfte zur Verfügung.

BENACHRICHTIGUNG & AUSWAHL

Der Eingang von Sichtungskopien wird nicht separat bestätigt. Eine Auswahlkommission sichtet sämtliche Einsendungen. Alle Einreichenden werden per E-Mail über die Resultate der Auswahl informiert.

Nach der Aufnahme in einen Wettbewerb kann der Film nicht mehr zurückgezogen werden. Aus logistischen Gründen ist es nicht vorgesehen, dass Absagen begründet werden (aber ihr könnt natürlich nochmal nachfragen, wenn es euch brennend interessiert).

Teilnehmer*innen sind nicht berechtigt, Vorführ- oder andere Gebühren zu verlangen.

VORFÜHRKOPIE

Das Festival benötigt eine digitale Vorführkopie, bevorzugt in Form einer DCP.
Kassetten & Filmkopien können leider nicht berücksichtigt werden. Die die Kosten für ggf. Erstellung und Einsendung der Vorführkopie werden von den Teilnehmer*innen getragen. Die Kosten für den Rück- oder Weiterversand der Vorführkopien übernimmt der Veranstalter.

HAFTUNG

Die/der Einsender*in des Films haftet für sämtliche Urheberrechte, einschließlich der Bild- und Tonrechte sowie weitere Rechte Dritter. Mit der Einreichung bestätigt die/der Teilnehmer*in, im Besitz aller Rechte zu sein, die für die Vorführung des Musikvideos im Rahmen eines Filmfests benötigt werden.

Filme, einschließlich des damit verbundenen Copyrights, bleiben Eigentum des Einsenders. Alle Einsendungen werden mit äußerster Sorgfalt behandelt. Für Verlust oder Beschädigung der eingereichten Materialien kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Bei Verletzung der vorliegenden Teilnahmebedingungen kann die/der Einsendende disqualifiziert werden.

AUSNAHMEREGELUNG

Die/der Einsendende bestätigt, die vorliegenden Richtlinien gelesen zu haben. Mit ihrer/seiner Einreichung akzeptiert sie/er die Teilnahmebedingungen. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Nach Rücksprache mit den Jurys und den Veranstaltern hat die Programmleitung das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln und Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.

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ELIGIBILITY
Entries are open to all filmmakers whose place of residence is part of the German-speaking area as well as filmmakers who produced their music video in the German-speaking area. Language or origin of the music track is not relevant.